I.
Der ehemaligen Angeklagten wurde im vorliegenden Verfahren zusammen mit weiteren Mitangeklagten u.a. Betrugsdelikte zur Last gelegt. Deswegen war bei der Strafkammer des Landgerichts Bielefeld ein Verfahren gegen die ehemalige Angeklagte anhängig. Der Antragsteller war der ehemaligen Angeklagten als Pflichtverteidiger beigeordnet. Die Bestellung erfolgte am 26. August 2004. Der Antragsteller beantragt nunmehr für seine für den ehemaligen Angeklagte erbrachten Tätigkeiten die Gewährung einer Pauschgebühr, die er im Wesentlichen mit folgenden Tätigkeiten begründet:
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