Auf die Berufung des Klägers wird das am 25. November 2009 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Arnberg einschließlich des zugrunde liegenden Verfahrens aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Berufungsverfahrens, einschließlich der vom Beklagten zurückgenommenen Widerklage, an das Landgericht Arnsberg zurückverwiesen.
Gerichtskosten für das Berufungsverfahren werden nicht erhoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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