OLG Brandenburg - Beschluss vom 14.02.2000
1 W 13/00
Normen:
ZPO § 103 Abs. 2 ; BRAGO § 18 Abs. 2 ;
Fundstellen:
AnwBl 2001, 306

Anforderungen an die Berechnung der Anwaltskosten für das Kostenfestsetzungsverfahren

OLG Brandenburg, Beschluss vom 14.02.2000 - Aktenzeichen 1 W 13/00

DRsp Nr. 2005/13469

Anforderungen an die Berechnung der Anwaltskosten für das Kostenfestsetzungsverfahren

1. Die Kostennote muss nicht von dem Rechtsanwalt unterzeichnet sein, der das Verfahren geführt hat. 2. Ergibt sich die Höhe der angefallenen Gebühren aus der Gerichtsakte, so ist eine weitere Glaubhaftmachung nicht erforderlich. 3. Für die Erstattung der Umsatzsteuer reicht die Erklärung des Antragstellers aus, dass er nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.

Normenkette:

ZPO § 103 Abs. 2 ; BRAGO § 18 Abs. 2 ;
Fundstellen
AnwBl 2001, 306