Das Rechtsmittel der Beschwerdeführer gegen den zu ihren Lasten ergangenen Kostenbeschluss im Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Mainz vom 17. März 2009 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsmittelverfahrens fallen den Beschwerdeführern zur Last.
Der Rechtsmittelstreitwert beträgt 1.308,80 €.
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