Auf die Beschwerde des Rechtsanwalts Z., wird der Beschluss des Landgerichts Berlin vom 23. August 2019 aufgehoben.
Der Beschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle des Landgerichts Berlin vom 23. Oktober 2018 wird dahingehend abgeändert, dass dem Beschwerdeführer weitere 152,32 € als Pflichtverteidigervergütung aus der Landeskasse Berlin zu gewähren sind.
Im Übrigen wird die Beschwerde des Rechtsanwalts Z. verworfen.
Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
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