I. Auf den Antrag der Beklagten zu 1) und des Streithelfers wird das Rubrum des Endurteils des Oberlandesgerichts München vom 05.05.2010 dahingehend berichtigt, dass es bei der Vertretung der Beklagten zu 1) statt "Eva F." richtig lauten muss "Florian D.".
II. Im Übrigen werden die Tatbestands - und Urteilsberichtigungsanträge sowie die Beschwerde der Beklagten zu 1) und des Streithelfers zurückgewiesen.
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