I.
Dem ehemaligen Angeklagten wurde im vorliegenden Verfahren zusammen mit weiteren Mitangeklagten schweren Bandendiebstahl zur Last gelegt. Deswegen war bei der Strafkammer des Landgerichts Dortmund ein Verfahren gegen den ehemaligen Angeklagten anhängig. Der Antragsteller war dem ehemaligen Angeklagten als Pflichtverteidiger beigeordnet. Die Bestellung erfolgte am 19. Juli 2004. Der Antragsteller beantragt nunmehr für seine für den ehemaligen Angeklagten erbrachten Tätigkeiten die Gewährung einer Pauschgebühr, die er im Wesentlichen mit folgenden Tätigkeiten begründet:
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