I.
Der Beteiligte zu 1) beurkundete am 30. Dezember 1998 zu seiner UR-Nr. 374/98 einen Gesellschaftsvertrag, in dem die Beteiligte zu 2) errichtet wurde. Am 13. Januar 1999 übersandte er dem Registergericht eine von ihm zu UR-Nr. 5/99 entworfene und beglaubigte Handelsregisteranmeldung der Gesellschaft durch ihren Geschäftsführer vom 12. Januar 1999, und zwar zusammen mit einer Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages und einer von ihm, dem Notar, angefertigten Liste der Gesellschafter.
Der Notar hat in seiner Kostenberechnung vom 13. Januar 1999, die von der Beteiligten zu 2) beglichen worden ist, für das Fertigen der Gesellschafterliste neben den sonstigen Gebühren und Auslagen für seine oben genannten Tätigkeiten eine 5/10 Gebühr gemäß §§ 32, 147 Abs. 2 KostO von 25,00 DM zuzüglich Mehrwertsteuer nach einem Geschäftswert von 5.000,00 DM berechnet.
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