Die Beschwerde des Antragsgegners gegen die Auslagenentscheidung in dem Beschluss der Kammer für Rehabilitierungsverfahren des Landgerichts Magdeburg vom 26. Juli 2010 wird als unzulässig verworfen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Auslagen werden nicht erstattet.
I. Mit seinem Antrag auf gerichtliche Entscheidung wandte sich der Betroffene gegen die Rücknahme der ihm gewährten Kapitalentschädigungen durch Bescheid des Antragsgegners vom 28. Dezember 2009. Das Landgericht Magdeburg hat dem Antrag stattgegeben und die außergerichtlichen Auslagen dem Antragsgegner auferlegt. Gegen diese Auslagenentscheidung, die dem Antragsgegner am 30. Juli 2010 zugestellt worden ist, richtet sich die am 20. August 2010 beim Landgericht eingegangene Beschwerde.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|