Anfechtbarkeit eines nach gegen eine einstweilige Verfügung nur wegen der Kosten eingelegten Widerspruch ergehendes Kostenurteil
OLG Brandenburg, Beschluß vom 17.02.1994 - Aktenzeichen 1 U 1/93
DRsp Nr. 1995/1353
Anfechtbarkeit eines nach gegen eine einstweilige Verfügung nur wegen der Kosten eingelegten Widerspruch ergehendes Kostenurteil
»1. Wird gegen eine einstweilige Verfügung Widerspruch nur wegen der Kosten eingelegt, ist gegen ein daraufhin ergehendes Kostenurteil die sofortige Beschwerde analog § 99 Abs. 2ZPO gegeben. 2. Ein Verfügungsbeklagter, der nicht außergerichtlich zur Leistung [hier: zum Abdruck einer Gegendarstellung] aufgefordert worden ist, kann sich grundsätzlich darauf berufen, keine Veranlassung zu dem Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung gegeben zu haben.«