OLG Celle - Beschluss vom 27.01.2000
3 Ws 26/00
Normen:
StPO § 68b;
Fundstellen:
NStZ-RR 2000, 336

Anfechtbarkeit der Ablehnung der Beiordnung eines Zeugenbeistandes

OLG Celle, Beschluss vom 27.01.2000 - Aktenzeichen 3 Ws 26/00

DRsp Nr. 2000/7052

Anfechtbarkeit der Ablehnung der Beiordnung eines Zeugenbeistandes

»Nicht nur die Beiordnung eines Rechtsanwalts als Zeugenbeistand, sondern auch die Ablehnung der Beiordnung ist nach § 68b Satz 4 StPO unanfechtbar.«

Normenkette:

StPO § 68b;

Gründe:

Der Vorsitzende der Strafkammer hat es in der Hauptverhandlung am 7. Januar 2000 abgelehnt, dem auf Antrag des Angeklagten geladenen Zeugen, der bei einem Teil der den drei Angeklagten zur Last gelegten Tat als Mittäter gesondert verfolgt wurde und gegen den wegen der Beteiligung an einem weiteren Bandendiebstahl noch ermittelt wird, gemäß § 68 b StPO den mit ihm erschienenen Rechtsanwalt als Zeugenbeistand beizuordnen. Der Zeuge hat in seiner nachfolgenden Vernehmung nach Belehrung gemäß § 55 StPO von seinem Zeugnisverweigerungsrecht umfassend Gebrauch gemacht und gegen die Entscheidung des Vorsitzenden der Strafkammer Beschwerde eingelegt. Der Vorsitzende hat der Beschwerde nicht abgeholfen und die Sache dem Senat zur Entscheidung vorgelegt.

Das Rechtsmittel hat keinen Erfolg.