Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 11. April 2013 - 2 K 733/10 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens fallen der Klägerin zur Last.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 2.361,44 Euro festgesetzt.
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