Der Kläger hat am 26. Juli 2005 einen mit Klage überschriebenen Schriftsatz eingereicht, die Parteibezeichnung Kläger und Beklagte gewählt sowie ausgeführt:
"Namens und in Vollmacht des Klägers erhebe ich Klage mit folgenden Anträgen ...."
Unter Antrag Nr. 3 heißt es: "Dem Kläger wird Prozesskostenhilfe unter Beiordnung der Unterzeichnerin bewilligt."
In der Begründung heißt es weiter: "Der Kläger macht mit der vorliegenden Klage ...." Am Ende des Schriftsatzes wird angeführt: "Die Erfolgsaussichten der begehrten Rechtsverfolgung ergeben sich aus obiger Klagebegründung."
Unterschrieben ist der Schriftsatz mit "für den Kläger."
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