OLG Zweibrücken - Beschluss vom 25.10.2007
1 W 48/07
Normen:
GKG § 3 Abs. 2 ;
Fundstellen:
JurBüro 2008, 94
Vorinstanzen:
LG Zweibrücken, vom 20.08.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 248/05

Anfall von Gerichtsgebühren mit unbedingtem Einreichen der Klageschrift gleichzeitig mit PKH-Gesuch

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 25.10.2007 - Aktenzeichen 1 W 48/07

DRsp Nr. 2008/5894

Anfall von Gerichtsgebühren mit unbedingtem Einreichen der Klageschrift gleichzeitig mit PKH-Gesuch

Gerichtsgebühren werden mit Einreichung der Klageschrift fällig. Wird mit dem PKH-Antrag gleichzeitig die Klageschrift eingereicht, ohne die Klage von der PKH-Bewilligung in irgendeiner Form abhängig zu machen, liegt eine unbedingte Klageerhebung und kein isoliertes PKH-Gesuch vor, so dass Gerichtsgebühren angefallen sind. Wird das Verfahren wegen späterer Ablehnung des PKH-Antrags nicht weiterbetrieben, hat dies keinen Einfluss auf die bereits angefallenen Gerichtsgebühren.

Normenkette:

GKG § 3 Abs. 2 ;

Entscheidungsgründe:

Der Kläger hat am 26. Juli 2005 einen mit Klage überschriebenen Schriftsatz eingereicht, die Parteibezeichnung Kläger und Beklagte gewählt sowie ausgeführt:

"Namens und in Vollmacht des Klägers erhebe ich Klage mit folgenden Anträgen ...."

Unter Antrag Nr. 3 heißt es: "Dem Kläger wird Prozesskostenhilfe unter Beiordnung der Unterzeichnerin bewilligt."

In der Begründung heißt es weiter: "Der Kläger macht mit der vorliegenden Klage ...." Am Ende des Schriftsatzes wird angeführt: "Die Erfolgsaussichten der begehrten Rechtsverfolgung ergeben sich aus obiger Klagebegründung."

Unterschrieben ist der Schriftsatz mit "für den Kläger."