Der Ansicht des Beistands entgegen fanden vor dem Amtsgericht Ulm am 21. Mai und am 11. Juni 2007 keine Verhandlungen im Sinne von VV 6101 RVG statt.
Der Termin am 11. Juni 2007 diente der Eröffnung des Auslieferungshaftbefehls vom 04. Juni 2007 und der Entgegennahme eventueller Erklärungen des Verfolgten zu gerichtlichem Protokoll. Erörterungen über den Gegenstand des Verfahrens fanden nicht statt (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 21. 03. 2007 - 3 Ausl. 167/06).
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