AG Koblenz - Beschluss vom 17.03.2000
2101 Js 43647/97 - 33 Ds 1160/97
Normen:
BRAGO § 83 Abs. 1 § 84 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ; VV-RVG Nr. 4141 Nr. 1 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 3 KostRMoG) ;
Fundstellen:
JurBüro 2000, 473

Anfall der Zusatzgebühr bei Einstellung des Verfahrens nach Durchführung von mehreren Hauptverhandlungstagen

AG Koblenz, Beschluss vom 17.03.2000 - Aktenzeichen 2101 Js 43647/97 - 33 Ds 1160/97

DRsp Nr. 2004/18480

Anfall der Zusatzgebühr bei Einstellung des Verfahrens nach Durchführung von mehreren Hauptverhandlungstagen

Hat bereits eine Hauptverhandlung an mehreren Verhandlungstagen stattgefunden, fällt eine zusätzliche Gebühr nach § 84 Abs. 2 BRAGO für den Verteidiger auch dann nicht an, wenn das Verfahren unter Mitwirkung des Verteidigers nunmehr endgültig eingestellt wird.

Normenkette:

BRAGO § 83 Abs. 1 § 84 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ; VV-RVG Nr. 4141 Nr. 1 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 3 KostRMoG) ;
Fundstellen
JurBüro 2000, 473