AG Koblenz - Beschluss vom 17.03.2000 2101 Js 43647/97 - 33 Ds 1160/97
Normen:
BRAGO § 83 Abs. 1 § 84 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ; VV-RVG Nr. 4141 Nr. 1 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 3 KostRMoG) ;
Fundstellen:
JurBüro 2000, 473
Anfall der Zusatzgebühr bei Einstellung des Verfahrens nach Durchführung von mehreren Hauptverhandlungstagen
AG Koblenz, Beschluss vom 17.03.2000 - Aktenzeichen 2101 Js 43647/97 - 33 Ds 1160/97
DRsp Nr. 2004/18480
Anfall der Zusatzgebühr bei Einstellung des Verfahrens nach Durchführung von mehreren Hauptverhandlungstagen
Hat bereits eine Hauptverhandlung an mehreren Verhandlungstagen stattgefunden, fällt eine zusätzliche Gebühr nach § 84 Abs. 2BRAGO für den Verteidiger auch dann nicht an, wenn das Verfahren unter Mitwirkung des Verteidigers nunmehr endgültig eingestellt wird.
Normenkette:
BRAGO § 83 Abs. 1 § 84 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ; VV-RVG Nr. 4141 Nr. 1 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 3 KostRMoG) ;