BRAGO § 23 ; VV-RVG Nr. 1000 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 3 KostRMoG) ;
Fundstellen:
SP 2000, 287
Anfall der Vergleichsgebühr
AG Rudolstadt, Urteil vom 09.06.2000 - Aktenzeichen 2 C 276/00
DRsp Nr. 2004/18494
Anfall der Vergleichsgebühr
Hat der Beklagte vor Rücknahme der Klage Hauptforderung und Zinsen ausgeglichen und auch die Kosten des Klägers übernommen, fälle eine Vergleichsgebühr für den Prozessbevollmächtigten des Klägers nicht an.
Normenkette:
BRAGO § 23 ; VV-RVG Nr. 1000 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 3 KostRMoG) ;