OLG Köln - Beschluß vom 15.12.2000
25 WF 162/00
Normen:
BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 3 § 34 Abs. 2 ; ZPO § 314 ;
Vorinstanzen:
AG Köln, vom 06.10.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 318 F 162/98

Anfall der Beweisgebühr

OLG Köln, Beschluß vom 15.12.2000 - Aktenzeichen 25 WF 162/00

DRsp Nr. 2001/7644

Anfall der Beweisgebühr

Zum Anfall der Beweisgebühr infolge der Beiziehung von Akten (hier: eines Zwangsversteigerungsverfahrens) bzw. wegen vorsorglicher Ladung von Zeugen.[Die Neuregelung des anwaltlichen Gebührenrechts durch das RVG sieht keine Beweisgebühr mehr vor.]

Normenkette:

BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 3 § 34 Abs. 2 ; ZPO § 314 ;

Gründe:

Die gemäß § 11 Abs. 1 RpflG i.V.m. § 104 Abs. 3 Satz 1 ZPO statthafte und auch im übrigen zulässige sofortige Beschwerde ist unbegründet.