Auf die Rechtsbeschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg, 4. Zivilsenat, vom 13. September 2010 aufgehoben.
Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Hamburg, Kammer 016 für Handelssachen, vom 12. April 2010 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 19. Juli 2010 abgeändert.
Die von der Antragsgegnerin aufgrund des Urteils des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg, 5. Zivilsenat, vom 15. Juli 2009 an die Antragstellerin zu erstattenden Kosten werden festgesetzt auf 6.428,91 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14. September 2009.
Die Antragsgegnerin hat die Kosten der Rechtsmittelverfahren zu tragen.
Beschwerdewert: 440,05 €.
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