OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 07.05.2003
1 U 119/00
Normen:
BGB § 839 ; AnfG § 3 Abs. 1 Nr. 3 ; AnfG § 4 ; BRAGO § 13 Abs. 2 Satz 1 ;
Vorinstanzen:
LG Frankfurt/M. - 2-4 O 292/99 - 12.07.2000,

Amtspflichtverletzung bei Anfechtung einer Vermögenserklärung durch Finanzbeamten; Gebühren des Rechtsanwalts bei Tätigwerden gegen mehrere Anfechtungsankündigungen in gleicher Sache

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 07.05.2003 - Aktenzeichen 1 U 119/00

DRsp Nr. 2003/9240

Amtspflichtverletzung bei Anfechtung einer Vermögenserklärung durch Finanzbeamten; Gebühren des Rechtsanwalts bei Tätigwerden gegen mehrere Anfechtungsankündigungen in gleicher Sache

»1. Wenn das Finanzamt die Anfechtung einer Vermögensverfügung durch Duldungsbescheid ankündigt, handelt es hoheitlich. 2. Die Bediensteten des Finanzamts verstoßen gegen ihre Amtspflichten, wenn sie ohne hinreichende Sachaufklärung die Anfechtung einer in Wahrheit nicht anfechtbaren Vermögensverfügung ankündigen. 3. Wenn der Rechtsanwalt nach zwei innerhalb rund eines Monats abgegebenen, dieselbe Vermögensverfügung betreffenden Anfechtungsankündigungen jeweils zur Abwehr der Anfechtung beauftragt und tätig wird, handelt es sich um eine "Angelegenheit" im Sinne des § 13 BRAGO

Normenkette:

BGB § 839 ; AnfG § 3 Abs. 1 Nr. 3 ; AnfG § 4 ; BRAGO § 13 Abs. 2 Satz 1 ;

Tatbestand:

Der Kläger nimmt das beklagte Land aus abgetretenem Recht seiner Mandanten S. und T. P. auf Erstattung der diesen durch seine anwaltliche Tätigkeit entstandenen Kosten in Anspruch.