Amtshaftung der Richter wegen Streitwertfestsetzung
BGH, Urteil vom 21.07.2005 - Aktenzeichen III ZR 21/05
DRsp Nr. 2005/12214
Amtshaftung der Richter wegen Streitwertfestsetzung
Bei richterlichen Amtspflichtverletzungen ausserhalb des Anwendungsbereichs des § 839 Abs. 2 S. 1 BGB ist der Verfassungsgrundsatz der richterlichen Unabhängigkeit zu beachten. Eine Haftung der beteiligten Richter wegen einer Streitwertfestsetzung kommt allenfalls dann in Betracht, wenn diese unvertretbar gewesen wäre.