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1996
Sonstige
Sonstige
AG
AG Würzburg
AG Würzburg - Beschluß vom 17.09.1996
259 Owi 100/96
Normen:
GKG
§
11
Abs.
1
;
Kostenverzeichnis
zum
GKG
Nr.
7700
;
StVG
§
25a
Abs.
3
;
Fundstellen:
DAR 1997, 131
AG Würzburg - Beschluß vom 17.09.1996 (259 Owi 100/96) - DRsp Nr. 1997/3970
AG Würzburg,
Beschluß
vom 17.09.1996
- Aktenzeichen 259 Owi 100/96
DRsp Nr. 1997/3970
Mangels eines Gebührentatbestandes ist eine Gerichtsgebühr im Verfahren nach §
25a
Abs.
3
StVG
nicht zu erheben.
Normenkette:
GKG
§
11
Abs.
1
;
Kostenverzeichnis
zum
GKG
Nr.
7700
;
StVG
§
25a
Abs.
3
;
Fundstellen
DAR 1997, 131
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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