AG Kusel - Urteil vom 20.10.1977
C 239/77
Normen:
BRAGO § 13, §§ 83, 84, 105 Abs. 1 ;

AG Kusel - Urteil vom 20.10.1977 (C 239/77) - DRsp Nr. 1999/3105

AG Kusel, Urteil vom 20.10.1977 - Aktenzeichen C 239/77

DRsp Nr. 1999/3105

Hat der Rechtsanwalt den Beschuldigten zunächst im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren und - nach dessen Einstellung - im verwaltungsbehördlichen Bußgeldverfahren verteidigt, handelt es sich gebührenrechtlich n i c h t um die selbe Angelegenheit mit der Folge, daß neben der Gebühr aus § 84 Abs. 1 i.V.m. § 83 Abs. 1 Nr. 3 BRAGO auch eine solche aus § 105 Abs. 1 i.V.m. § 83 Abs. 1 Nr. 3 BRAGO angefallen ist.

Normenkette:

BRAGO § 13, §§ 83, 84, 105 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Der Beklagte hatte am 3.7.1976 gegen 20.10 Uhr zwischen Eßweiler und Oberweiler im Tal mit seinem PKW Opel, amtliches Kennzeichen ... einen Verkehrsunfall, weshalb zunächst gegen ihn wegen Verdachts des Vergehens der Verkehrsunfallflucht ermittelt wurde. Am 7.7.1976 beauftragte er den klagenden Rechtsanwalt mit der Übernahme seiner Verteidigung.