Der Beklagte hatte am 3.7.1976 gegen 20.10 Uhr zwischen Eßweiler und Oberweiler im Tal mit seinem PKW Opel, amtliches Kennzeichen ... einen Verkehrsunfall, weshalb zunächst gegen ihn wegen Verdachts des Vergehens der Verkehrsunfallflucht ermittelt wurde. Am 7.7.1976 beauftragte er den klagenden Rechtsanwalt mit der Übernahme seiner Verteidigung.
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