Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte als Haftpflichtversicherer des Unfallgegners des Klägers verpflichtet ist, im Rahmen ihrer Schadensersatzpflicht nach §§
Der Kläger beantragt,
die Beklagte zu verurteilen, an ihn 525,-- DM nebst 4 % Zinsen seit Rechtshängigkeit zu zahlen.
Der Beklagte beantragt,
die Klage abzuweisen.
Wegen des Parteivortrags im einzelnen wird auf den Inhalt der gewechselten Schriftsätze Bezug genommen.
Die Klage ist begründet.
Dem Kläger steht ein Anspruch auf Ersatz der Besprechungsgebühr gegenüber der Beklagten zu.
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