AG Besigheim - Urteil vom 11.12.1996 (2 C 1037/96) - DRsp Nr. 1997/5940
AG Besigheim, Urteil vom 11.12.1996 - Aktenzeichen 2 C 1037/96
DRsp Nr. 1997/5940
Wird das Bußgeldverfahren schon von der Verwaltungsbehörde eingestellt, so erhält der Verteidiger lediglich eine halbe Gebühr gem. §§ 105 Abs. 1, 83 Abs. 1 Nr. 3BRAGO. Ein Anspruch auf Zahlung einer vollen Gebühr aufgrund § 84 Abs. 2BRAGO besteht nicht, da dieser nicht anwendbar ist.