ArbG Aachen, - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 3189/92
Änderung des Gebührenrechts
LAG Köln, Urteil vom 07.03.2000 - Aktenzeichen 11 (7) Ta 378/99
DRsp Nr. 2000/3926
Änderung des Gebührenrechts
»Ändert sich im Verlaufe eines bereits anhängigen Verfahrens das anwaltliche Gebührenrecht, so ist für alle in der Rechtsmittelinstanz anfallenden Gebührentatbestände das alte Gebührenrecht anzuwenden, wenn das Rechtsmittel vor dem Stichtag (Inkrafttreten der Gesetzesänderung) eingelegt worden ist. Das gilt auch für die auf Seiten des Rechtsmittelgegners anfallenden Gebührentatbestände, auch im Rahmen einer von ihm eingelegten unselbständigen Anschlußberufung - ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt, zu dem der Anwalt des Rechtsmittelgegners mandatiert worden ist.«