LG Oldenburg, vom 03.07.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 117/02
Änderung der Kostenentscheidung im einstweiligen Verfügungsverfahren
OLG Oldenburg, Beschluss vom 21.08.2003 - Aktenzeichen 2 W 47/03
DRsp Nr. 2005/3531
Änderung der Kostenentscheidung im einstweiligen Verfügungsverfahren
Nach rechtskräftigem Abschluss des Aufhebungsverfahrens ist für eine weitere Kostenentscheidung über das einstweilige Verfügungsverfahren kein Raum mehr.