LG Siegen, vom 08.05.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 462/06
Addition von vermögensrechtlichen und nicht vermögensrechtlichen Anspruch bei Streitwertberechnung - Unterlassungsbegehren und Schmerzensgeldanspruch aufgrund unerlaubter Handlung
OLG Hamm, Beschluss vom 10.08.2007 - Aktenzeichen 9 W 33/07
DRsp Nr. 2008/10602
Addition von vermögensrechtlichen und nicht vermögensrechtlichen Anspruch bei Streitwertberechnung - Unterlassungsbegehren und Schmerzensgeldanspruch aufgrund unerlaubter Handlung
Wird ein Unterlassungsbegehren sowie ein Schmerzensgeldanspruch aus derselben unerlaubten Handlung hergeleitet, sind für die Streitwertfestsetzung die Werte der Anträge zu addieren; § 48 Abs. 4GKG findet keine Anwendung, weil der vermögensrechtliche Zahlungsanspruch nicht aus dem nichtvermögensrechtlichen Unterlassungsanspruch folgt (gegen OLG Köln vom 18.08.1993 in OLGR 1993, 284).