Die sofortigen Beschwerden des Verteidigers gegen die Kostenfestsetzungsbeschlüsse des Landgerichts Braunschweig vom 27. Februar 2014 werden auf seine Kosten als unbegründet verworfen.
I.
Der Beschwerdeführer begehrt nach einem Teilfreispruch aus abgetretenem Recht die Festsetzung der notwendigen Auslagen seines Mandanten.
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat dem Mandanten des Beschwerdeführer mit Anklageschrift vom 19. Juli 2011 vorgeworfen, durch zwei Straftaten jeweils tateinheitlich ein Verbrechen des versuchten Totschlags (§§
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|