Abtretung des Kostenerstattungsanspruchs des Freigesprochenen an den Verteidiger
LG Mainz, Beschluss vom 16.03.2000 - Aktenzeichen 8 T 53/00
DRsp Nr. 2004/18440
Abtretung des Kostenerstattungsanspruchs des Freigesprochenen an den Verteidiger
Hat der Freigesprochene seinen Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten gegen die Staatskasse an den Verteidiger erst nach der Aufrechnungserklärung durch die Staatskasse abgetreten, so ist die Aufrechnung wirksam.