1. Die sofortige Beschwerde des Freigesprochenen gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Stade vom 21. Oktober 2019 wird als unbegründet verworfen.
2. Die Kosten seines Rechtsmittels hat der Beschwerdeführer zu tragen.
3. Der Beschwerdewert beträgt 2.054,24 Euro.
I.
Das Landgericht Stade hat den Beschwerdeführer am 24. September 2018 auf Kosten der Landeskasse rechtskräftig von dem Vorwurf des versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr, der Brandstiftung sowie des Einbruchsdiebstahls in Tateinheit mit Urkundenfälschung und Diebstahl freigesprochen und der Landeskasse auch seine notwendigen Auslagen auferlegt.
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