1. Auf die sofortige Beschwerde des Betroffenen wird der Beschluß des Landgerichts Berlin vom 22. Juni 2010 aufgehoben.
2. Die dem Betroffenen im Rehabilitierungsverfahren zu erstattenden notwendigen Auslagen werden auf
404,60 Euro
festgesetzt.
3. Kosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Die Landeskasse Berlin trägt die dem Beschwerdeführer insoweit entstandenen notwendigen Auslagen.
I. Der amtlich registrierte Rentenberater P. S. wurde aufgrund der ihm vom Betroffenen am 23. April 2008 erteilten Vollmacht und der gerichtlichen Zustimmung vom 22. Januar 2010 als Verfahrensbevollmächtigter gemäß §
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