I. Die Klägerin hat nach Durchführung eines im September 2003 beantragten selbständigen Beweisverfahrens, dessen Streitwert auf 78.782,56 EUR festgesetzt wurde, mit am 19. April 2005 eingereichter Klage mit Zahlungs- und Feststellungsanträgen Schadensersatzansprüche wegen Baumängeln mit einem Gesamtstreitwert von 28.250 EUR gegen die Beklagte als Bauträgerin geltend gemacht.
Das Landgericht hat der Klage überwiegend stattgegeben. Die Kosten des Rechtsstreits hat es der Beklagten auferlegt mit Ausnahme der Kosten des Beweisverfahrens, die die Klägerin zu tragen hat.
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