Abrechnung einer PET-Untersuchung mehrerer Körperregionen
BGH, Urteil vom 18.09.2003 - Aktenzeichen III ZR 389/02
DRsp Nr. 2003/13082
Abrechnung einer PET-Untersuchung mehrerer Körperregionen
»Bei der PET-Untersuchung mehrerer Körperregionen - hier: Abdomen, Thorax und Extremitäten - darf die Nummer 5489 des Gebührenverzeichnisses auch dann nur einmal in Rechnung gestellt werden, wenn aufgrund der Beschaffenheit des verwendeten PET-Scanners für die Untersuchung jeder Region eine eigene Aufnahme erstellt werden muß.«
Normenkette:
GOÄ Gebührenverzeichnis Nr. 5489;
Tatbestand:
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" abrufen.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.