Unter Aufhebung des angefochtenen Beschlusses insoweit und Änderung der Beschlüsse des Amtsgerichts Lichtenberg vom 1. August und 28. September 2007 werden als an die Beteiligte zu 1) aus der Landeskasse zu gewährende Vergütung über die bereits festgesetzten Beträge hinaus weitere 99,96 € festgesetzt.
Im Übrigen wird die weitere Beschwerde zurückgewiesen.
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