LAG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 04.10.2004
4 Ta 216/04
Normen:
BRAGO § 19 Abs. 4 ;
Vorinstanzen:
ArbG Trier, vom 31.08.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 1494/03

Ablehnung der Kostenfestsetzung bei Mandatskündigung

LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.10.2004 - Aktenzeichen 4 Ta 216/04

DRsp Nr. 2005/2072

Ablehnung der Kostenfestsetzung bei Mandatskündigung

Die Einwendung der Klägerin, sie habe das Mandatsverhältnis gekündigt, ist eine nicht im Gebührenrecht liegende Einwendung; die Festsetzung der Kosten ihrer Prozessbevollmächtigten ist daher abzulehnen.

Normenkette:

BRAGO § 19 Abs. 4 ;

Gründe:

I.