ArbG Trier, vom 31.08.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 1494/03
Ablehnung der Kostenfestsetzung bei Mandatskündigung
LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.10.2004 - Aktenzeichen 4 Ta 216/04
DRsp Nr. 2005/2072
Ablehnung der Kostenfestsetzung bei Mandatskündigung
Die Einwendung der Klägerin, sie habe das Mandatsverhältnis gekündigt, ist eine nicht im Gebührenrecht liegende Einwendung; die Festsetzung der Kosten ihrer Prozessbevollmächtigten ist daher abzulehnen.