BGH - Beschluß vom 20.01.2004
X ZR 133/98
Normen:
PatG § 144 ;

Ablehnung der Herabsetzung des Streitwerts im Verfahren vor den Patentgerichten mangels erheblicher Gefährdung der wirtschaftlichen Lage des Klägers

BGH, Beschluß vom 20.01.2004 - Aktenzeichen X ZR 133/98

DRsp Nr. 2004/2197

Ablehnung der Herabsetzung des Streitwerts im Verfahren vor den Patentgerichten mangels erheblicher Gefährdung der wirtschaftlichen Lage des Klägers

Normenkette:

PatG § 144 ;

Gründe:

I. Der Kläger hat für das Revisionsverfahren unter Verweis auf seine wirtschaftlichen Verhältnisse unter Vorlage von Belegen Herabsetzung des Streitwerts nach § 144 PatG beantragt; die Beklagte ist dem entgegengetreten.