OLG Düsseldorf - Beschluss vom 10.02.2000
24 W 7/00
Normen:
BRAGO § 19 Abs. 5 ; RVG § 21 Abs. 5 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 3 KostRMoG) ;
Fundstellen:
OLGReport-Düsseldorf 2001, 191
Vorinstanzen:
LG Duisburg, - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 79/96

Ablehnung der gerichtlichen Festsetzung der Anwaltsgebühren

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.02.2000 - Aktenzeichen 24 W 7/00

DRsp Nr. 2001/12931

Ablehnung der gerichtlichen Festsetzung der Anwaltsgebühren

Auch nach gerichtlicher Beiordnung eines Rechtsanwalts entstehen Gebührenansprüche gegen den Mandanten nur aufgrund eines noch abzuschließenden Anwaltsdienstvertrages.

Normenkette:

BRAGO § 19 Abs. 5 ; RVG § 21 Abs. 5 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 3 KostRMoG) ;

Gründe:

Die zulässige Beschwerde hat Erfolg.