Dem ehemaligen Angeklagten wurden in dem gegen ihn geführten Verfahren mehrere Brandstiftungen zur Last gelegt. Das Verfahren ist durch das Jugendschöffengericht in der Hauptverhandlung, die nur 1 Stunde und 5 Minuten gedauert hat, nach §
Dem Antragsteller war gemäß § 99 BRAGO eine Pauschvergütung zu bewilligen.
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