Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal vom 11.06.2010 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die dem Antragsteller für die Teilnahme am Termin vom 06.05.2010 zustehende Vergütung wird auf insgesamt EUR 379,61 festgesetzt.
Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
I.
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