I.
Die 1998 im Alter von 82 Jahren verstorbene Erblasserin war Landwirtin gewesen. Ihr Ehemann war bereits 1988 verstorben. Sie hatte keine Kinder. Seit einem stationären Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik vom 12.11.1993 bis 9.3.1994 war für sie ein Betreuer bestellt, zu dessen Aufgabenkreis auch die Vermögenssorge - mit Einwilligungsvorbehalt - gehörte.
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