BGH - Beschluß vom 30.09.1999
VII ZR 457/98
Normen:
GKG § 19 Abs. 3 ;
Fundstellen:
NJW-RR 2000, 285
NZBau 2000, 26
Vorinstanzen:
OLG Celle,

Abgrenzung der Hilfsaufrechnung von der Verrechnung

BGH, Beschluß vom 30.09.1999 - Aktenzeichen VII ZR 457/98

DRsp Nr. 1999/9308

Abgrenzung der Hilfsaufrechnung von der Verrechnung

Die Beschwer der beklagten Partei erhöht sich nicht gemäß § 19 Abs. 3 GKG, wenn das Gericht eine zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung lediglich als Rechnungsposten im Rahmen einer Abrechnung würdigt, weil dann ungeachtet des Umstandes, daß der Anspruch sachlich beschieden wurde, die Entscheidung über sein Bestehen oder Nichtbestehen nicht gemäß § 322 Abs. 2 ZPO in Rechtskraft erwächst.

Normenkette:

GKG § 19 Abs. 3 ;

Gründe: