Abgelten der isolierten Kostenentscheidung durch die bei Zurücknahme eines Rechtsmittels anfallende halbe Gerichtsgebühr
BayObLG, Beschluß vom 30.07.1998 - Aktenzeichen 2Z BR 106/98
DRsp Nr. 1998/18515
Abgelten der isolierten Kostenentscheidung durch die bei Zurücknahme eines Rechtsmittels anfallende halbe Gerichtsgebühr
»1. Die bei Zurücknahme eines Rechtsmittels anfallende halbe Gerichtsgebühr gilt die isolierte Kostenentscheidung ab.2. Die Erhöhungsgebühr bei Vertretung mehrerer Personen kommt nicht zum Tragen, wenn der Verwalter einen Anspruch der Wohnungseigentümer in gewillkürter Prozeßstandschaft geltend macht.«