I.
Die Parteien sind geschiedene Eheleute. Der öffentlich-rechtliche Versorgungsausgleich wurde anlässlich der Scheidung zu Gunsten der Ehefrau geregelt.
Mit Beschluss vom 18. September 1996 (AG Saarlouis - 21 F 121/95) wurde auf Antrag der geschiedenen Ehefrau der schuldrechtliche Versorgungsausgleich dahin durchgeführt, dass dem geschiedenen Ehemann aufgegeben wurde, eine monatliche Ausgleichsrente von 1.549,66 DM (= 792,33 EUR) zu zahlen.
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