7/2.2.2 Gegenstandswert nach dem Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit

Autor: Herrmann

Neben dem GKG spielt im Verwaltungsrecht für die Gegenstands-/Streitwertfestsetzung das (einmalige) Institut eines von Vertretern der Verwaltungsgerichtsbarkeit aufgestellten Streitwertkatalogs 2013 (abgedruckt unter Teil 7/2.11) eine erhebliche Rolle. Der Streitwertkatalog 2013 löst den Streitwertkatalog ab, der im Jahr 2004 eingeführt worden war. Der bisherige Streitwertkatalog kann jedoch noch bei denjenigen Gerichtsverfahren eine Rolle spielen, die vor dem "Inkrafttreten" des Streitwertkatalogs 2013 anhängig gemacht wurden. Der Streitwertkatalog 20049) hatte seinerseits denjenigen aus dem Jahr 1996 abgelöst, der bisher trotz der Einführung des Euro nicht überarbeitet worden war. Außerdem verwies der Streitwertkatalog 2004 hinsichtlich der Sozialhilfe und der Kriegsopferfürsorge auf den Streitwertkatalog 1996. Mit der Übertragung der Rechtsstreitigkeiten im Sozialhilferecht auf die Sozialgerichtsbarkeit zum 01.01.2005 spielten diese Empfehlungen nur für eine Übergangszeit eine Rolle. Mit dem Streitwertkatalog 2004 wurde nicht nur eine Anpassung an den angehobenen gerichtlichen Auffangstreitwert vorgenommen, sondern es wurden darüber hinaus zahlreiche vorgeschlagene Richtwerte entsprechend der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung erhöht. Außerdem wurden einige neue Unterpunkte (z.B. Arzneimittelrecht, Naturschutzrecht) eingeführt bzw. zu einem neuen Unterpunkt zusammengefasst (siehe Wirtschaftsverwaltungsrecht).