6/20.9.8 Fehlende Regelung bei in Haft befindlichem Mandanten

Autoren: Pflüger/Stollenwerk

Beispiel 4

Mandant M wurde wegen eines Betäubungsmitteldelikts festgenommen und befindet sich in Untersuchungshaft. Bei Rechtsanwalt R, der M verteidigt, erscheint dessen Ehefrau und übergibt ihm einen gegen M ergangenen Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung. R sucht daraufhin M in der Justizvollzugsanstalt auf, bespricht mit ihm die Sache und legt auftragsgemäß Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein.