Autoren: Pflüger/Stollenwerk |
Dem gerichtlichen Bußgeldverfahren geht ein vorbereitendes Verfahren, das sogenannte Verfolgungs- und Ahndungsverfahren, durch die Verwaltungsbehörde oder die Staatsanwaltschaft voraus.
Unterabschnitt 2 von Teil 5 Abschnitt 1 VV RVG regelt die Vergütung des Rechtsanwalts in diesem Verfahrensabschnitt. Es entstehen
eine Verfahrensgebühr (Nr. 5101, 5103, 5105 VV RVG), |
gegebenenfalls eine Terminsgebühr (Nr. 5102, 5104, 5106 VV RVG). |
Welche Gebühren der Rechtsanwalt abrechnen kann bzw. aus welchem Gebührenrahmen, richtet sich nach der Höhe der verhängten bzw. angedrohten Geldbuße (siehe dazu Teil 6/20.4).
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