Autor: Stollenwerk |
Auch in der Revisionsinstanz fallen dieselben Gebühren wie beim Wahlverteidiger an (siehe Teil 6/8.3). Der bestellte/beigeordnete Rechtsanwalt erhält eine Verfahrensgebühr (Nr. 4130 VV RVG bzw. mit Zuschlag: Nr. 4131 VV RVG) und für die Teilnahme an der Hauptverhandlung eine Terminsgebühr (Nr. 4132 VV RVG bzw. mit Zuschlag: Nr. 4133 VV RVG).
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