Autor: Stollenwerk |
Beispiel 2Die Staatsanwaltschaft beantragt in der Hauptverhandlung wegen Abwesenheit des Angeklagten den Erlass eines Strafbefehls mit einer Freiheitsstrafe von acht Monaten, ausgesetzt zur Bewährung (§ 407 Abs. 2 Satz 2 StPO). Der Strafrichter bestellt Rechtsanwalt R zum Pflichtverteidiger und erlässt den Strafbefehl, den R auf seine formelle und materielle Richtigkeit überprüft. |
R kann gegenüber der Staatskasse die Grund- und die Verfahrensgebühr (Nr. 4106 VV RVG) in Ansatz bringen.
Beispiel 3 |
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