6/15.5 Bedeutung der Mittelgebühr

Autor: Stollenwerk

Die Bestimmung der angemessenen Gebühr nach § 14 RVG ist nur dort leicht vorzunehmen, wo ausgeprägte gebührenbildenden Merkmale herangezogen werden können. Sind die Merkmale nicht besonders ausgeprägt, weil

der Zeitaufwand durchschnittlich,

der Schwierigkeitsgrad durchschnittlich,

die Bedeutung für den Auftraggeber durchschnittlich und

dessen Einkommens- und Vermögensverhältnisse ebenfalls durchschnittlich

sind, stellt sich die Frage, wie die Gebührenhöhe im Gebührenrahmen bestimmt werden kann.