6/11.4.1 Regelungsgehalt (Vorbem. 4.3 VV RVG)

Autor: Stiollenwerk

Die Nr. 4300-4304 VV RVG regeln die Vergütung des Rechtsanwalts für Einzeltätigkeiten, die er erbringt, ohne dass ihm "sonst" die Verteidigung (Vertretung) übertragen wurde (Vorbem. 4.3 Abs. 1 VV RVG).